- Digitalverfahren
- Di|gi|tal|ver|fah|ren, das (EDV):in der Nachrichtentechnik angewandtes Verfahren, bei dem das codierte Zeichen durch eine bestimmte, abzählbare Anzahl ↑ diskreter (2), voneinander unterscheidbarer Impulse dargestellt wird.
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Di|gi|tal|ver|fah|ren, das (EDV): in der Nachrichtentechnik angewandtes Verfahren, bei dem das kodierte Zeichen durch eine bestimmte, abzählbare Anzahl diskreter (2), voneinander unterscheidbarer Impulse dargestellt wird.
Universal-Lexikon. 2012.